Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind verpflichtet, regelmäßige (jährliche) Prüfungen durchzuführen und damit zu dokumentieren, dass auf Basis der Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren getroffen wurden. Wir bieten Prüfungen nach BetrSichV § 14 durch eine Befähigte Person gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 an.